Am 4. April 2013 wurde der Beschwerdeführer mit 10 Tagen Arrest bestraft, weil er einen Vollzugsangestellten beleidigte, einen Fernseher beschädigte und in seiner Zelle einen Brand legte. Nach Ansicht des Gefängnispsychiaters war damals von einem hohen Gewaltpotential auszugehen, weshalb der Beschwerdeführer in den Sicherheitstrakt (zunächst SITRAK I [Hochsicherheitstrakt], später im offeneren SITRAK II [erhöhte Sicherheit]) der JVA Lenzburg verlegt wurde.