Es werde bestritten, dass das Rückfallrisiko hoch sei, wenn die Probezeit nicht verlängert werde. Abzustellen sei nicht auf die Einschätzung des AJV, sondern in erster Linie auf das aktuelle Gutachten vom 13. September 2022. Der Gutachter führe nicht aus, dass ein hohes Risiko für Verbrechen oder Vergehen bei Nichtverlängerung der Probezeit bestehe, sondern dass erwartet werde, dass der Beschwerdeführer die Medikation absetze, wenn die Probezeit beendet werde. In diesem Fall könne es sein, dass der Beschwerdeführer stabil bleibe, "wahrscheinlicher" aber sei, dass er erneut psychotisch dekompensiere. Dies hänge auch davon ab, ob die Medikation abrupt oder schrittweise abgesetzt werde.