Der Beschwerdeführer habe seit der Verlängerung der Massnahme mit Beschluss vom 13. Februar 2019 erfreulicherweise weiterhin eine positive Entwicklung gezeigt und lebe heute weitgehend selbständig mit wöchentlicher Wohnbegleitung. Zudem befinde er sich im Rahmen der IV-Wieder- eingliederung in einem erst am 1. Dezember 2022 verlängerten Arbeitsversuch in einem 50%-Pensum, wobei gemäss Beschwerdeführer gar eine Aufstockung auf 100% angedacht sei. Der Beschwerdeführer habe sich bewährt und alle Auflagen eingehalten. Er lebe im geschützten Setting abstinent.