3. Für die Dauer der verlängerten Probezeit werden die folgenden Weisungen erteilt bzw. fortgesetzt: - Fortsetzung der Wohnbegleitung durch die Stiftung J., […], oder eine vergleichbare Einrichtung am Wohnort des Verurteilten (derzeit in […]). - Aktive Teilnahme an der ambulanten therapeutischen störungs- und deliktsspezifischen sowie medikamentösen Nachbehandlung bei Dr. med. H. (zurzeit alle 4 Wochen) inkl. kontrolliertem Reduktions- bzw. Absetzungsversuch gemäss den Empfehlungen des Gutachtens vom 13. September 2022.