Die Abstinenzkontrollen sollen zu Beginn der Probezeit durchschnittlich alle zwei Wochen erfolgen. Die Durchführung der Abstinenzkontrollen wird durch die Bewährungshilfe geregelt. 5. Die Bewährungshilfe wird ermächtigt, die Abstinenzkontrollen auch auf andere Suchtstoffe auszuweiten, wenn sich Hinweise auf den Konsum bzw. missbräuchlichen Konsum ergeben. [...]"