Die ambulante psychiatrische Nachbehandlung findet alle 4 Wochen statt. Die Frequenz der ambulanten Behandlung kann auf Antrag der behandelnden Stelle bzw. der Bewährungshilfe erhöht werden. - Konsumverbot bezüglich Alkohol, Cannabis und anderer illegaler Suchtmittel sowie nicht fachärztlich verordneter Medikamente. - Verpflichtung, sich in unregelmässigen Abständen Abstinenzkontrollen (Abgabe von Urin, Blut, Haaren) zu unterziehen. -4-