1.5. Am 7. Januar 2020 verfügte das Amt für Justizvollzug (AJV): " 1. A. wird am 17. Januar 2020 bedingt aus dem Vollzug der stationären therapeutischen Massnahme entlassen. 2. Die Probezeit wird auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet. 4. A. werden für die Dauer der Probezeit folgende Weisungen erteilt: