HERZIG/LAURA JOST, Die Kindsvertretung im Strafprozess, in: Jusletter 24. Oktober 2022, S. 11). Im vorliegenden Fall verhält es sich anders, zumal die Vertretungsbeiständin Sara Monigatti mit den prozessleitenden Verfügungen des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau vom 4. Juli 2023 und 25. Juli 2023 ausdrücklich nicht als Vertretung zum Prozess zugelassen und darin ferner festgehalten wurde, dass die Vertretungsbeiständin keine Anträge für die Beschwerdeführerin stellen könne.