Mit Verfügung vom 4. Juli 2023 hat der Präsident des Bezirksgerichts Aarau das Gesuch der Vertretungsbeiständin Sara Monigatti, sie als Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin zu führen und als solche im Rubrum aufzunehmen, abgewiesen. In der Verfügung vom 25. Juli 2023 hat der Präsident des Bezirksgerichts Aarau zudem festgehalten, dass Sara Monigatti nicht im Anwaltsregister eingetragen sei, die Beistandschaft in ihrer Funktion als Angestellte des Amtes für Jugend- und Berufsberatung führe, damit als berufsmässige Vertretung der Beschwerdeführerin gelte und deshalb aufgrund des Vorbehalts in Art. 127 Abs. 4 StPO nicht als Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin auftreten dürfe.