vom 31. August 2022 für die Beschwerdeführerin ernannten Vertretungsbeiständin, Rechtsanwältin Sara Monigatti, um eine fachlich kompetente Vertretung handelt, welche die Rechte der Beschwerdeführerin (jedenfalls solange diese die Mündigkeit noch nicht erreicht hat) im Strafverfahren ausreichend wahren kann, wobei sie in rechtlicher Hinsicht seit Ernennung zur Vertretungsbeiständin am 31. August 2022 auch zur Vertretung der Beschwerdeführerin befugt ist. Mit Verfügung vom 4. Juli 2023 hat der Präsident des Bezirksgerichts Aarau das Gesuch der Vertretungsbeiständin Sara Monigatti, sie als Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin zu führen und als solche im Rubrum aufzunehmen, abgewiesen.