Die Beiständin habe im Rahmen des Substitutionsrechts zudem eine Rechtsanwältin eingesetzt. Die Kosten der Prozessbeistandschaft und allfälliger im Rahmen des Substitutionsrechts hinzugezogener Personen seien im Rahmen des Kindesund Erwachsenenschutzverfahrens zu tragen. -5-