Am 15. September 2023 wies der Präsident des Bezirksgerichts Aarau mit der angefochtenen Verfügung das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (mit der Rechtsverbeiständung durch Rechtsanwältin Christina Kotrba) ab, womit die Vertretung der Beschwerdeführerin im Strafverfahren zurzeit in Frage gestellt ist. Es ist folglich davon auszugehen, dass der Beschwerdeführerin durch die Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege ein Rechtsnachtteil erwachsen ist und sie somit zur Beschwerde legitimiert ist.