339 f.), worauf diese die Beschwerdeführerin im staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsverfahren als Prozessbeiständin vertrat. Mit Verfügung vom 4. Juli 2023 wies der Präsident des Bezirksgerichts Aarau das Gesuch der Beiständin, sie als Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin zu führen und als solche im Rubrum aufzunehmen, ab. Am 15. September 2023 wies der Präsident des Bezirksgerichts Aarau mit der angefochtenen Verfügung das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (mit der Rechtsverbeiständung durch Rechtsanwältin Christina Kotrba) ab, womit die Vertretung der Beschwerdeführerin im Strafverfahren zurzeit in Frage gestellt ist.