1.2.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ersuchte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Q._____ (fortan: KESB Q._____) mit Schreiben vom 26. August 2022 um Einsetzung einer Prozessbeistandschaft für die Beschwerdeführerin (UA act. 337 f.). Mit Verfügung vom 31. August 2022 errichtete die KESB Q._____ eine Vertretungsbeistandschaft für die Beschwerdeführerin und ernannte Rechtsanwältin Sara Monigatti zur Beiständin (UA act. 339 f.), worauf diese die Beschwerdeführerin im staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsverfahren als Prozessbeiständin vertrat.