2. Eventualiter sei Dispositiv-Ziffer 2 der Verfügung des Bezirksgerichts Aarau, Strafgericht, vom 15. September 2023 (Verfahren ST.2023.119) aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das Bezirksgericht Aarau, Strafgericht, zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. zulasten der Staatskasse." 3.2. Mit Eingabe vom 9. Oktober 2023 verzichtete der Präsident des Bezirksgerichts Aarau unter Hinweis auf die Begründung der Verfügung vom 15. September 2023 auf eine Stellungnahme.