2. 2.1. Mit Eingabe vom 27. Juni 2023 gelangte die Beiständin der Beschwerdeführerin, Rechtsanwältin Sara Monigatti (fortan: Beiständin), an das Bezirksgericht Aarau und ersuchte unter anderem darum, sie als Vertreterin der Beschwerdeführerin ins Rubrum aufzunehmen. 2.2. Mit Verfügung vom 4. Juli 2023 wies der Präsident des Bezirksgerichts Aarau das Gesuch der Beiständin, sie als Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin zu führen und sie als solche im Rubrum aufzunehmen, ab.