Vorliegend ist jedoch aus den eingereichten WhatsApp- Nachrichten aus objektiver Sicht weder erkennbar, dass der Beschuldigte effektiv mit seinem Suizid drohte, noch, dass er die Beschwerdeführerin aufgrund der (angeblichen) Suiziddrohung zu einem Tun oder Unterlassen nötigen wollte. So stehen seine Aussagen "Wenn es soweit kommen soll dass für mich alles zu Grunde geht dann weiss ich was ich zu tun habe", "Du weisst was es für Konsequenzen geben wird, privat Geschäftlich, […], Freunde… sei es für mich wie auch für dich" und "Ich wollte nie dass es so endet, dass es eskaliert aber ich hab keine Kraft mehr. Wenn es so sein soll, dann ist es wohl dass was ich verdiene.