rechtlicher Schritte abzuhalten, habe er gedroht, sich etwas anzutun. Dies werde durch den Chatverlauf klar belegt. Der Beschuldigte habe sich für diese Drohung später sogar bei der Beschwerdeführerin entschuldigt. Die Staatsanwaltschaft Baden sei offensichtlich nicht gewillt gewesen, den Tatverdacht zu klären. Anstelle von Untersuchungshandlungen habe sie sich auf spekulative Annahmen beschränkt.