3.4. Die Beschwerdeführerin macht mit Stellungnahme geltend, dass sie bereits mit ihrer Strafanzeige dargelegt habe, dass sie sich beim Beschuldigten beschwert habe, dass C._____ sich rufschädigend über sie geäussert habe und sie diesbezüglich rechtliche Schritte einleiten werde, sollte sie sich weiterhin rufschädigend verhalten. Der Beschuldigte habe dies verhindern wollen, um seine aussereheliche Affäre vor Geschäftspartnern und Freunden geheim zu halten. Um die Beschwerdeführerin von der Ergreifung -7-