" 1. Die Nichtanhandnahmeverfügung vom 13. September 2023 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, allfällige Untersuchungshandlungen durchzuführen und Anklage gegen den Beschuldigten wegen versuchter Nötigung zu erheben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegnerin." -3- sowie folgendem prozessualen Antrag: "Es seien die Akten aus dem vorinstanzlichen Verfahren beizuziehen."