1. 1.1. Am 10. Dezember 2022 reichte A._____ (fortan: Beschwerdeführerin) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat wegen Nötigung gegen B._____ (fortan: Beschuldigter) ein. Am 5. Januar 2023 reichte sie bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine weitere Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede ein. 1.2. Mit Gerichtsstandsanfrage vom 13. Februar 2023 ersuchte die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat die Staatsanwaltschaft Baden um Verfahrensübernahme. Das Verfahren wurde am 21. Februar 2023 durch die Staatsanwaltschaft Baden übernommen.