2023, Seite 5). Weiter geht es offenbar etwa auch darum, die Behauptung des Beschwerdeführers, den 14. März 2023 hauptsächlich im besagten Hobbyraum zugebracht zu haben, durch Auswertung von "digitalen Spuren" soweit als möglich zu überprüfen. Schliesslich sind offenbar in Ergänzung zu den bereits zahlreich durchgeführten Einvernahmen noch weitere Einvernahmen geplant. Gemäss summarischer Durchsicht der Akten fanden bis anhin am 14. März, 22. März, 23. März, 29. März, 4. April, 2. Mai, 10. Mai, 10. Juli, 26. Juli, 9. August, 28. August und 1. September 2023 Einvernahmen statt, teilweise sogar mehrere an einem Tag. Von daher ver- - 18 -