Dass die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Ermittlungen in ihrem Antrag auf Haftverlängerung/Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 5. September 2023 als anspruchsvoll bezeichnete, ist ohne Weiteres nachvollziehbar und wurde von ihr denn auch schlüssig begründet. So geht es etwa bezüglich der Schmauchspuren offenbar nicht bloss um das Erstellen eines abschliessenden technischen Berichts zu den beim Beschwerdeführer festgestellten Schmauchpartikeln, sondern auch um die sorgfältig zu prüfende Frage, ob und inwieweit diese von einer Kontamination während der Festnahme herrühren könnten (Antrag auf Haftverlängerung/Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 5. September