Der von einem dringenden Tatverdacht getragene Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung wiegt schwer und die diesbezüglichen Abklärungen werden dadurch erschwert, dass wichtige Tatutensilien, wie insbesondere die Tatwaffe und die vom Täter getragenen Kleider, (noch) nicht aufgefunden werden konnten. Dass die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Ermittlungen in ihrem Antrag auf Haftverlängerung/Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 5. September 2023 als anspruchsvoll bezeichnete, ist ohne Weiteres nachvollziehbar und wurde von ihr denn auch schlüssig begründet.