sein könnte, sei unerklärlich. Der schleppende Fortschritt der Strafuntersuchung könne ihm nicht angelastet werden, sei er doch stets kooperativ gewesen, habe Passwörter herausgegeben, auf eine Siegelung verzichtet und gegen keine der bis dato vorgenommenen Ermittlungshandlungen ein Rechtsmittel ergriffen. Die "sich hinziehenden" Ermittlungen seien seitens der Justizbehörden verschuldet und könnten nicht weiter hingenommen werden. Das Beschleunigungsgebot sei verletzt. Sein weiterer Verbleib in Untersuchungshaft wäre unverhältnismässig.