- Die Sachverhaltsschilderung des Opfers wird zudem durch weitere Umstände gestützt. So könnte die Tat durch den beim Beschwerdeführer offenbar vorhandenen Eindruck, dass das Opfer ihm die gemeinsamen Kinder entziehe, motiviert gewesen sein (vgl. zu dieser Vermutung auch Antrag auf Haftverlängerung/Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 5. September 2023, S. 7).