Weiter kann es für dieses Beschwerdeverfahren als erstellt gelten, dass die beiden Ersthelfer, B._____ und E._____, unmittelbar nach dem Tötungsversuch beim Opfer eintrafen. So beschrieb E._____, wie er den mutmasslichen Täter noch habe weglaufen sehen. B._____, die zur gleichen Zeit von der anderen Richtung her zufuhr und als erste mit dem Opfer sprach, gab zu Protokoll, zuerst "einen Krach" gehört zu haben und dann das Auto des Opfers bemerkt zu haben. Beide Zeugen bestätigten zudem, dass das Opfer ihnen gegenüber seinen "Ex-Mann" als Täter bezeichnet habe (Einvernahme B._____ vom 14. März 2023 [Beilage 1 zum Haftantrag vom 15. März 2023], Frage 15; Einvernahme E.__