Bei seiner Einvernahme vom 22. März 2023 erklärte es, den Beschwerdeführer trotz (teilweise) verdeckten Gesichts in dem Moment als Täter erkannt zu haben, als er – direkt vor seinem Fahrzeug stehend – ihm direkt in die Augen geblickt habe (Frage 19). Der Beschwerdeführer, den es seit 13 Jahren kenne, habe "so etwas ründlichere Augen". Wenn man mit jemandem so lange zusammenlebe, dann erkenne man "dies" (Frage 36). Es habe ihn vor allem anhand seines Blicks und seiner Augen, aber auch seiner Statur und seines Körpers erkannt -8-