3.3. Es kann für dieses Beschwerdeverfahren als erstellt gelten, dass das Opfer am 14. März 2023 mit dem Auto auf der Zürcherstrasse von Windisch Richtung Gebenstorf unterwegs war, als es von einer Person mit einer gelben Weste zunächst herausgewinkt und sodann zweimal angeschossen wurde. Mutmassliche Einschussverletzungen wurden an der linken Schulterrückseite und schulternah an der linken Oberarmaussenseite festgestellt, eine mutmassliche Ausschussverletzung an der linken Brustkorbvorderseite. Im Halsbereich rechts musste ein Projektil operativ entfernt werden.