Tat grössere Mengen an Bargeld abgehoben habe, trage nichts zum dringenden Tatverdacht bei. Die fraglichen Dokumente seien womöglich durch zielloses "Herumsurfen" knapp ein Jahr vor der Tat auf sein Mobiltelefon gelangt. Dass die festgestellten Bargeldbezüge zwei Wochen vor der Tat einem Waffenkauf gedient hätten, sei eine "reine Interpretation". Auch gehe es nicht an, die Ergebnisse des toxikologischen Gutachtens zu seinem Kokainkonsum dahingehend zu interpretieren, dass er Kokain zwecks Tatbegehung konsumiert habe.