Weiter habe die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach sämtliche Untersuchungshandlungen "in eine andere Richtung" unterlassen und keine alternativen Szenarien geprüft. Familienangehörige und Freunde des Opfers seien nicht befragt worden und "mögliche andere potenzielle Widersacher" hätten deshalb nicht identifiziert werden können. Dies sei für die Beurteilung des dringenden Tatverdachts sehr wohl von Relevanz.