- Obwohl das Opfer angegeben habe, keine Distanzen schätzen zu können, habe es den Täter als zwischen 1.80 und 1.85 Meter gross beschrieben. - Das Opfer habe bei seiner Einvernahme vom 22. März 2023 davon gesprochen, beim Täter ein gelb-schwarzes Tuch erkannt zu haben (Frage 33). Die Zeugin B._____ habe bei ihrer Einvernahme vom 14. März 2023 aber ausgesagt, dass das Opfer ihr gegenüber von einer schwarzen Maske gesprochen habe. - Das Opfer habe von einer schwarzen Kappe des Täters gesprochen, die Zeugen C._____ und D._____ aber von einer Kapuze.