1.3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach stellte am 2. Juni 2023 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ein Gesuch um Verlängerung der Untersuchungshaft bis zum 14. September 2023. Der Beschwerdeführer beantragte am 12. Juni 2023 die Abweisung des Haftverlängerungsgesuchs und seine umgehende Haftentlassung. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verlängerte die Untersuchungshaft mit Verfügung vom 14. Juni 2023 bis zum 14. September 2023.