1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten vom 17. August 2023 aufgehoben und die Sache zur weiteren Behandlung an diesen zurückgewiesen. 1.2. Im Übrigen wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. 2.2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)