Ihre Aussagen anlässlich der delegierten Einvernahme durch die Kantonspolizei Aargau vom 15. Dezember 2022, wonach sie nicht gewusst habe, was sie ankreuzen soll und dass es sich bloss um temporäre und nicht feste Stellen gehandelt habe, überzeugen nicht, da im Dunklen bleibt, weshalb sie dann überhaupt Zwischenverdienste angab. Demgegenüber geht aus ihren Aussagen hervor, dass sie das Geld benötigte und sie von diesen Leistungen abhängig gewesen sein soll (act. 173, Fragen 14, 17, 20), was darauf schliessen lässt, dass ihr wohl bewusst war, dass sie aufgrund der verschwiegenen Zwischenverdienste wenig bis gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder mehr gehabt hätte.