Dass die Arbeitslosenversicherung aktiv Abfragen bei der Zentralen Ausgleichskasse vorzunehmen hat, geht aus der Norm entgegen den Behauptungen der Beschuldigten nicht hervor. Eine entsprechende gesetzliche Bestimmung im AVIG besteht ebenfalls nicht. Die Kontrolle erfolgt über die Zentrale Ausgleichskasse und nicht über die Arbeitslosenversicherung. Die Taggeldbezüge wurden der Zentralen Ausgleichskasse gemeldet (die Arbeitslosenentschädigung lässt sich dem Auszug aus dem individuellen Konto der Beschuldigten entnehmen, vgl. act.