Die Beschuldigte reichte der Arbeitslosenversicherung jeweils monatlich ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular "Angaben der versicherten Person für den Monat […]" ein. Sie deklarierte die vorstehend erwähnten Tätigkeiten in keinem der entsprechenden Formulare gegenüber der Arbeitslosenversicherung (act. 82 f., 85 f., 88 f., 91 f., 94 f., 97 f., 100 f., 103 f., 106 f.).