Die Arbeitslosenkasse müsse auf die Richtigkeit der Angabe und das Greifen eines späteren Überprüfungsmechanismus vertrauen. In Anbetracht der grossen Anzahl an Anträgen sei offensichtlich, dass eine vollständige Überprüfung, wenn überhaupt, nur mit Mühe zu bewerkstelligen sei. Im Rahmen des Datenaustausches mit der Ausgleichskasse würden ohnehin nur Fälle entlarvt, für welche Lohnabzüge getätigt worden seien.