2. 2.1. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 17. August 2023 vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten wurde die Beschuldigte befragt. Sie stellte folgende Anträge: " 1. Es sei die Anklage vom 28. April 2023 gegen die Beschuldigte vollumfassend abzuweisen und die Beschuldigte sei freizusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der Staatskasse." 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten verfügte gleichentags: " 1. Das Verfahren wird infolge Verjährung definitiv eingestellt.