Aufgrund dieser falschen Deklaration richtete die Arbeitslosenkasse zu hohe Leistungen an die Beschuldigte aus. Auf die falschen Auszahlungen reagierte die Beschuldigte nicht. Der Arbeitslosenkasse entstand dadurch ein Schaden in der Höhe von CHF 16'833.55. II. Anklagegebühr Es ist eine Anklagegebühr von CHF 1'000.00 entstanden. -3- III. Anträge 1. Die Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen.