In der Folge beantwortete sie in den Monaten März 2019, April 2019, Mai 2019, Juni 2019, Juli 2019 und September 2019 die Frage 1 auf den Formularen „Angaben der versicherten Person", ob sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet hat, wahrheitswidrig mit "nein" und bezeugte die Richtigkeit der Angaben jeweils mit ihrer Unterschrift. In den Monaten August 2019, Oktober 2019 und November 2019 beantwortete die Beschuldigte die Frage zwar richtig mit "ja", deklarierte jedoch nur die B._____ AG, wo sie im Oktober 2019 und November 2019 arbeitete, sowie die C._____ AG, wo sie im August 2019 arbeitete, als ihre Arbeitgeber.