Die Beschuldigte hat mehrfach in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irregeführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen geschädigt hat. Begangen Ort: […] (ehemaliger Wohnort Beschuldigte) Zeit: 1. März 2019 – 30. November 2019 Geschädigte: […]