" War alles zuviel letzte Zeit, alleine rennen überall (…) habe gewusst kommt grosses Problem. Habe es gemerkt, aber habe gelassen, habe es Gefühl müsste das passieren. (…) Warum jemand mich nicht gestoppt oder gesagt? (…) C._____ und D._____ war scheissegel. Ich weiss. Sie haben nur Geld genommen und bei erstes Problem schnell verschwunden, sehe ja jetzt" Sie deutete diese Passage "in Anbetracht des Kontextes" so, dass die Beschwerdeführerin ausdrücklich um die Minderjährigkeit des Opfers gewusst habe, es aber gleichwohl als Prostituierte angestellt habe.