3. Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 sowie den Auslagen von Fr. 57.00, zusammen Fr. 857.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zustellung an: […] - 15 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)