Wer überholen will, muss sich somit vergewissern, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür im Zeitpunkt, in dem er mit seinem Manöver beginnt, erfüllt sind, und dass er sein Überholmanöver sicher und ohne Gefährdung Dritter abschliessen kann (Urteil des Bundesgerichts 6B_1002/2020 vom 4. Oktober 2021 E. 2.2; 4C.141/2001 vom 24. August 2001 E. 2a und 2b; BGE 121 IV 235 E. 1b). Wo kein Gegenverkehr herrscht oder bei Gegenverkehr ein gleichzeitiges Überholen und Kreuzen gefahrlos möglich ist und weder Markierungen noch Signale einem Überholen entgegenstehen, ist das Erfordernis des freien Raumes grundsätzlich solange gegeben, als