(Art. 35 Abs. 5 SVG). Gemäss Art. 10 Abs. 1 VRV muss der Fahrzeugführer, der überholen will, vorsichtig ausschwenken und darf nachfolgende Fahrzeuge nicht behindern. Er darf nicht überholen, wenn sich vor dem voranfahrenden Fahrzeug Hindernisse befinden, wie Baustellen, eingespurte Fahrzeuge oder Fussgänger, welche die Strasse überqueren.