Abs. 3 von Art. 35 SVG bestimmt, dass der Überholende auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich jene, die er überholt, besonders Rücksicht nehmen muss. So darf zum Beispiel in unübersichtlichen Kurven nicht überholt werden (Art. 35 Abs. 4 SVG). Ebenso wenig darf überholt werden, wenn ein Fahrzeugführer die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen - 12 -