eine Vollbremsung eingeleitet habe, die Kollision aber nicht mehr habe verhindern können. Sie wisse nicht mehr, ob der Beschuldigte C. den Blinker betätigt habe, bevor er auf ihre Spur gefahren sei; sie habe sich auf ihr Überholmanöver und den Gegenverkehr konzentriert. Die Schuld am Unfall trage der Beschuldigte C., weil er wohl nicht in den Aussenspiegel geschaut habe. Der Beschuldigte C. hingegen habe am 30. September 2021 zusammengefasst und sinngemäss zu Protokoll gegeben, dass er von U. nach V. unterwegs gewesen sei. Im Ausserortsbereich sei aufgrund eines orangen Arbeitslastwagens eine Kolonne entstanden.