4.2. Vorliegend wurde der Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 2. Dezember 2021 zum Verkehrsunfall vom 29. September 2021 mit Verfügung vom 2. Dezember 2021 an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau überwiesen. Im Anschluss erfolgten durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau keine weiteren Ermittlungshandlungen mehr. Der Beschwerdeführer wurde mit Schreiben vom 26. Januar 2022 der Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg lediglich um die schriftliche Erklärung ersucht, die behandelnden Ärzte hinsichtlich des Verkehrsunfalls in R. am 29. September 2021 von der Wahrung des Berufsgeheimnisses zu entbinden.