Andererseits führt er vorliegend Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 20. Dezember 2022 hinsichtlich des gegen die Beschuldigte geführten Verfahrens. Auch wenn die Beschwerden somit teilweise zusammenhängen und auf demselben Sachverhalt beruhen (Unfall am 29. September 2021 mit Verletzungsfolge), stellen sich in den -6- Beschwerdeverfahren unterschiedliche Fragen, hinsichtlich welcher die Beschuldigten teilweise auch nur individuell betroffen sind, weshalb sich vorliegend keine gemeinsame Behandlung der Beschwerden aufdrängt.